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Maria Nareku, CAFGEM Kenia, zu den Unversehrtheitskontrollen der Mädchen (Genital Health Check Ups)

 

Conny Mwashuma, CAFGEM,  Relevanz der Terminologie

Deutschland und Europa

Allein in Deutschland leben geschätzte 30.000 - 50.000 Mädchen, deren Eltern aus Ländern stammen, in denen Genitalverstümmelung praktiziert wird. Mit der Migration geben viele Familien diese Praxis aber nicht auf: Studien europäischer Nachbarländer und Aussagen von MigrantInnen belegen, dass bis zu 80% der gefährdeten Mädchen hierzulande tatsächlich genitalverstümmelt wurden und werden. Die meisten Mädchen werden dazu während der Schulferien in das Herkunftsland der Eltern gebracht. Aber auch hier beteiligen sich verantwortungslose Ärzte an der Durchführung oder Beschneiderinnen werden dafür extra eingeflogen. Meist teilen sich dann mehrere Familien die Kosten.

Warum müssen wir handeln?

Durch Genitalverstümmelung werden fundamentale Rechte verletzt, die in unserem Grundgesetz verankert sind. Diese Rechte gelten für alle Menschen, die in Deutschland leben. Daraus ergibt sich die Pflicht, jedem von Genitalverstümmelung bedrohten Mädchen das Recht auf Schutz seiner körperlichen Unversehrtheit zu gewähren.

Wer ist verantwortlich?

Nicht einzelne Mitglieder unserer Gesellschaft (wie SozialarbeiterInnen, LehrerInnen, Ärztinnen) sind verantwortlich, diese Gewaltverbrechen zu verhindern. Da durch Genitalverstümmelung die Rechte einer Gruppe von Kindern systematisch verletzt werden, muss die Bundesregierung die staatliche Schutzpflicht ausfüllen.

Gibt es realisierbare Strategien?

Die TaskForce für effektive Prävention von Genitalverstümmelung hat ein Programm vorgelegt, dessen Umsetzung der Bundesregierung obliegt. Darin werden konkrete Maßnahmen erläutert, die erstmals umfassenden Schutz für die gefährdeten Kinder bieten würden. Unerlässlich zum Schutz der Kinder ist eine Untersuchungspflicht, die an eine Meldepflicht der ÄrztInnen gekoppelt ist.