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AKTUELLES
Kinder helfen Kindern:
"Das Leibniz für Afrika!"



Die SchülerInnen des Leibniz-Gymnasiums hatten sich für einen Tag lang eine Arbeit gesucht und das verdiente Geld gesammelt. Bei der Aktion kamen 4.618,74 EUR zusammen. Ein ganz großes Lob für diesen sozialen, motivierten Einsatz von Schülerhilfe über alle Grenzen!
"Bloody Marys" leisten Benefiz für den Kinderschutz
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Die berühmten
Dortmunder Krimi-Autorinnen lasen im Oktober 2010 zugunsten TABU e.V. Die
gelungene Benefiz-Veranstaltung ergab 1.000 EUR. Wir danken allen Beteiligten
recht herzlich für diesen gelungenen Abend!
www.bloodymarys.de
Weibliche Genitalverstümmelung - Verbreitung
Eine Legitimierung oder gar Vorschrift zur Ausübung von weiblicher Genitalverstümmelung findet sich weder im Koran noch in der Bibel. Das frauenfeindliche Dogma der „Jungfräulichkeit“ und archaische Ehrvorstellungen dienen den Verfechtern dieser Praktik dazu, dieses schreckliche Ritual mit Falschaussagen und Druck zu "legitimieren" und sogar weiter zu verbreiten.
Die ritualisierte Gewalt von Genitalverstümmelung an Mädchen wird in etwa 30 afrikanischen Ländern (von Ägypten ausgehend nach Ost, West und Süd) praktiziert und verbreitet sich sowohl im Nahen-/Mittleren Osten (z.B. Nordirak/Kurdistan, Iran, Oman, Jemen, Vereinigte Arabische Emirate), als auch in Asien (Malaysia, Indonesien, Indien, Philippinen), dabei zunehmend in islamisch-fundamentalistisch unterwanderten Regionen.
Die immer noch vielfältig verwendete Bezeichnung "Beschneidung" wird der Beschreibung dieses Verbrechens nicht gerecht und impliziert seit jeher eine Verharmlosung, was aufgrund falscher Wahrnehmung im Bewusstsein der Öffentlichkeit einen immensen Nachteil für die Opfer bedeutet, denn was harmlos ist, kann u. U. toleriert werden (Kulturrelativismus).
Mittlerweile gehen wir von einem globalen Gewaltphänomen gegen Teile der kindlichen Bevölkerung aus, das auch zunehmend in Amerika, Kanada, Australien und Europa auftritt und in diesen Ländern auf Empörung und Ablehnung trifft. In einigen dieser Länder wurde FGM gesetzlich verboten. Ohne jedoch die Rahmenbedingungen mit professionellen, amtsärztlichen Kontrolluntersuchungen für Kinder zu ergänzen, die zusätzlich an eine differenzierte ärztliche Meldepflicht gekoppelt werden, sind diese Gesetze weitgehend wirkungslos.
