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AKTUELLES
Kinderschutz in Deutschland: neue Infokarte von TABU e.V.
Die Dortmunder Agenturen
wide publish mediendesign und das Medienbüro Gesine Lübbers
gestalten und sponsern TABU e.V. eine Infokarte... mehr
Cineplex und Majestic für den Kinderschutz.
Wüstenblume-Spendenaktion zugunsten TABU e.V. ... mehr
VIDEOS
Statement der Schirmherrin der Taskforce FGM, Marie Nareku, zur Terminologie "Genitalverstümmelung"
Was SIE tun können
Solange das Präventionsprogramm zum effektiven Schutz der bis zu 50.000 gefährdeten Mädchen in Deutschland nicht umgesetzt wird, können nur vereinzelt Mädchen gerettet werden. Die spezielle Systematik dieser Gewaltform bietet aber wie bei keinem anderen Gewaltverbrechen die Möglichkeit, die potentiellen Opfer zu schützen. Die Gefährdung ist unabhängig von Religion, Bildungsgrad, sozialem Milieu, Integration oder der Einstellung der Eltern. Sie können zum Schutz der Kinder beitragen:
Wenn Sie privat oder beruflich in Kontakt kommen mit gefährdeten Kindern – z.B. in Kindergärten und Schulen, in ärztlichen Praxen und Krankenhäusern, in Jugendämtern, Schulverwaltungen oder Schulsozialarbeit – oder von der konkreten Gefahr für ein Mädchen erfahren, orientieren Sie sich bitte an unseren Handlungsempfehlungen:
PDF Handlungsempfehlung Jugendämter
PDF Handlungsempfehlung Schulen
sowie an der Handreichung der Kultusministerkonferenz (KMK)
PDF Handreichung KMKIn jedem Fall wenden Sie sich bitte an uns
Tel. 02 31 / 12 31 09Tel. 03 41 / 33 107 96
Tel.01 76 / 240 356 97
info@verein-tabu.de
Wir behandeln Ihre Daten vertraulich und können auch für Sie Kontakt aufnehmen mit zuständigen Jugendämtern und gegebenenfalls mit der Staatsanwaltschaft.
Ihr entschiedenes Handeln kann Kinder konkret vor schwerster Gewalt und Misshandlung schützen. Im Zweifel vereinbart das Jugendamt mit einer Familie kooperative Maßnahmen, wie die Entbindung von der Schweigepflicht für den Kinderarzt, bei dem das Kind regelmäßig vorgestellt wird zu einer Unversehrtheitsuntersuchung.
Bitte beachten Sie den wegweisenden Beschluss des Bundesgerichtshof aus 2004, an dem die Menschenrechtsorganisation target maßgeblich beteiligt war: Der BGH macht deutlich, dass elterliche Rechte zurückzutreten haben vor dem konsequenten Schutz der Kinder vor möglicher Gewalt, wenn deren Folgen ein so schweres Ausmaß haben, wie die genitale Verstümmelung.
Auch die gezielte Intervention unseres Netzwerks TaskForce für effektive Prävention von Genitalverstümmelung hat zu Beschlüssen von Amts- und Landgerichten geführt, die in das Aufenthaltsbestimmungsrecht der Eltern eingegriffen haben, damit diese Kinder nicht im Herkunftsland der Eltern der Genitalverstümmelung unterzogen werden.
Sehen Sie hier eine Übersicht der Gerichtsbeschlüsse: www.taskforcefgm.de/gerichtsbeschluesse.html
Solange es in Deutschland aber keine Rahmenbedingungen für effektiven Kinderschutz gibt, werden die meisten gefährdeten Mädchen aber nicht vor der Verstümmelung bewahrt werden können!
Bitte helfen Sie deshalb, die Systematik dieser Gewalt an Kindern und die nötigen Maßnahmen zum Schutz der Mädchen einer breiten Öffentlichkeit bewusst zu machen und den Druck auf die politischen EntscheiderInnen zu erhöhen. Organisieren Sie in Ihrer Behörde, Ihrem Amt, in Ihrer Stadt, mit Ihrem Verband, Ihrem Verein, in Ihrer Schule Vortrags- und Diskussionsveranstaltungen, Filmvorführungen, Seminare und Fortbildungen. Wir unterstützen Sie bei der Organisation und beraten Sie gern fachlich. Sprechen Sie uns an!


