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Maria Nareku, CAFGEM Kenia, zu Unversehrtheitskontrollen (Genital Health Check Ups) und der Problematik von HeimkehrerInnen: Eltern, die ihre Töchter verstümmeln lassen wollen und damit die afrikanischen Kampagnen unterlaufen.
AKTUELLES
Neue Infokarte von TABU e.V.
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wide publish mediendesign und das Medienbüro Gesine Lübbers
gestalten und sponsern TABU e.V. eine Infokarte... mehr
Cineplex und Majestic für CAFGEM Kenia
Wüstenblume-Spendenaktion zugunsten TABU e.V. ... mehr
Was SIE tun können
Solange ein Präventionsprogramm zum effektiven Schutz der bis zu 50.000(!) gefährdeten Mädchen in Deutschland nicht umgesetzt wird, können nur sehr vereinzelt Mädchen gerettet werden. Die spezielle Systematik dieser Gewaltform bietet aber wie bei keinem anderen Gewaltverbrechen die Möglichkeit, die potentiellen Opfer zu schützen. Die Gefährdung ist unabhängig von Religion, Bildungsgrad, sozialem Milieu, Integration oder der Einstellung der Eltern. Zögern Sie bitte nicht, zum Schutz gefährdeter Kinder beizutragen. Viele Mädchen, die hier schon in einen Kindergarten oder zur Schule gehen, werden in den Sommerferien FGM unterworfen. Das kann bei einer Heimreise passieren oder illegal in Deutschland bzw. unseren Nachbarländern.
Wenn Sie also privat oder beruflich in Kontakt kommen mit gefährdeten Kindern – z.B. in Kindergärten und Schulen, in ärztlichen Praxen und Krankenhäusern, in Jugendämtern, Schulverwaltungen oder Schulsozialarbeit – oder von der konkreten Gefahr für ein Mädchen erfahren (und sei der Hinweis noch so geringfügig), orientieren Sie sich bitte an diesen Handlungsempfehlungen:
PDF Handlungsempfehlung Jugendämter
PDF Handlungsempfehlung Schulen
sowie an der Handreichung der Kultusministerkonferenz (KMK)
PDF Handreichung KMK
Zögern Sie bitte nicht, sich direkt an uns zu wenden:
Telefon - Dortmund - 02 31 / 12 31 09
Falls Sie uns nicht erreichen, z. B. in den Ferien, können Sie für
professionelle Hilfe auch direkt einen neu eingerichteten Notruf in Anspruch nehmen. Dort wird man
sich Ihres Problems professionell annehmen:
Notruf Genitalverstümmelung SOS FGM -
01803 - 767 346
Zeigen Sie Zivilcourage: immerhin kann Ihre Entscheidung ein Mädchen vor schwerster Gewalt und Misshandlung schützen, indem das Jugendamt kooperative Maßnahmen, wie die Entbindung von der Schweigepflicht für den Kinderarzt vereinbart, bei dem das Kind regelmäßig zu einer Unversehrtheitskontrolle vorgestellt wird. Eine solche Maßnahme ist zumutbar und legitim, um Mädchen vor einer lebenslangen körperlichen und seelischen Schädigung zu bewahren. Wenn es einmal geschehen ist, kann die Verstümmelung durch den Verlust der äußeren Genitalorgane nicht rückgängig gemacht werden. Insofern haben wir der Prävention absolute Priorität einzuräumen.
Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang den Beschluss des Bundesgerichtshof (BGH) von 2004: Der BGH macht dort deutlich, dass elterliche Rechte zurückzutreten haben vor dem konsequenten Schutz der Kinder vor möglicher Gewalt, wenn deren Folgen ein so schweres Ausmaß haben, wie die genitale Verstümmelung.
Solange es in Deutschland noch keine Rahmenbedingungen für effektiven Kinderschutz
gibt, wie regelmäßige Unversehrtheitskontrollen von medizinischem Personal in
staatlichen Gesundheitseinrichtungen und eine Meldepflicht von ÄrztInnen im
Falle einer "entdeckten" Genitalverstümmelung, um familienrechtliche Schritte
einzuleiten, werden die meisten gefährdeten Mädchen auch in Deutschland (und
Europa) leider nicht vor der Verstümmelung
bewahrt werden können!
Sie können unser Engagement unterstützen, indem sie die Problematik einer breiteren Öffentlichkeit bewusst machen - z. B. mit einer Informationsveranstaltung in Ihrem Arbeitsbereich - um damit den Druck auf die politischen EntscheiderInnen zu erhöhen.


