Wir schützen kleine Wüstenblumen!

Gegen Genitalverstümmelung
Für Frauen- und Kinderrechte

 

Vorhautamputationen an Jungen... die Debatte geht weiter! http://www.spiegel.de/politik/deutschland/studie-mehrheit-der-deutschen-gegen-beschneidungsgesetz-a-874473.html


Aktuell: Video Shemuel Garber zum weltweiten Tag der genitalen Selbstbestimmung 2020.

https://www.youtube.com/watch?v=ZQMmJgsCcuk&list=PLP3sy53e5kvFnGCYvkFmpJz9dGS0dzkcX&index=15&t=0s

We recommand the english version of the "Zirkumpendium" for free download: http://abgeblogged.rz-etelsen.net/wp-content/uploads/2014/12/The_big_Circumpendium.pdf And the Intact Kenya Flyer (attached). And the UN Report of the vmmc-experience-project: http://www.vmmcproject.org/un-report/

Auch dieses Jahr: Demonstration 7. Mai vor dem Kölner Landgericht!

Der Anlass: Am 7. Mai 2012 bewertete das Kölner Landgericht eine medizinisch nicht indizierte "Beschneidung" an einem nicht einwilligungsfähigen Jugen als rechtswidrig. Dies war nur folgerichtig, denn auch Kindern standen in Deutschland die Rechte auf körperliche Unversehrtheit und gewaltfreie Erziehung zu. Warum hätten diese Rechte gerade vor dem Intimbereich haltmachen sollen, und dann auch noch exklusiv nur dem von Jungen? Kinderrechte sind geschlechtsneutral, leider noch nicht in Deutschland, denn hier wurde eine Menschenrechtsverletzung quasi per Gesetz Teil der Erziehung: Der Deutsche Bundestag entschied am 12. 12. 2012 als Reaktion auf das Kölner Urteil in einem Hauruckverfahren: "Beschneidungen" an Jungen aus jeglichem Grunde sind - legal. Dies wurde im Recht der sog. elterlichen Personensorge festgelegt. Ein völliger Widerspruch zu sämtlichem übrigen gesetzlichen Schutz von Kindern und gleich mehrfacher Verstoß gegen die UN-Kinderrechtskonvention. Vertiefende Infos, Literatur, Filme: www.genitale-selbstbestimmung.de/info - www.die-betroffenen.de

Liebe Unterstützer*innen und Interessierte des Weltweiten Tags der genitalen Selbstbestimmung!
Sie können den aktuellen Flyer für den 7. Mai in Köln be
i http://genitale-selbstbestimmung.de zur weiteren Mobilisierung bestellen.

DER GOLDENE SCHNITT - Schauspiel - Erstaufführung Dortmund 2016

http://blog.schauspieldortmund.de/neues/die-debatte-ueber-beschneidung-war-voellig-katastrophal/#more-2386

Ein geschlechtsneutraler Kinderschutz ist Aufgabe einer friedlichen, demokratischen Gesellschaft. Uralte Blutrituale an Minderjährigen, die Kinder terrorisieren und physische und psychische Schäden hinterlassen haben darin keine Berechtigung. Darum solidarisieren wir uns: Jedes Jahr die öffentliche, gemeinsame Kundgebung in Köln am 7.Mai. am Landgericht NRW. Zentrale Kundgebung jeweils anschließend auf dem Wallrafplatz am WDR-Funkhaus. http://intaktiv.de/neue-botschafter-april2017/ http://intaktiv.de/beschneidung-vor-gericht-in-israel/

Kinder schlagen ist in Deutschland grundsätzlich verboten, und das ist gut so! Kinder genital verstümmeln durch rituelle "Beschneidungen" an Mädchen ist ebenfalls verboten (§ 226a StGB), jedoch an Jungen ( § 1631d BGB) noch erlaubt. TABU INTERNATIONAL tritt ein für die gänzliche Abschaffung von "Beschneidungs"traditionen als Ausübung massiver ritueller Gewaltanwendung an Kindern!

Das VMMC Experience Project

Internationale Organisationen zur AIDS-Bekämpfung* haben über 12 Millionen Männer und Kinder zur "HIV-Eindämmung" beschnitten. Unsere Recherche beleuchtet 2017 zum ersten Mal die afrikanische Seite der Geschichte. *Unterstützer der Kampagnen zur "freiwilligen medizinischen männlichen Beschneidung" ("Voluntary medical male circumcision", VMMC) und der "frühzeitigen Säuglingsbeschneidung" ("Early infant male circumcision", EIMC) sind unter anderem die Bill & Melinda Gates Stiftung, die WHO, UNAIDS, UNICEF, USAID, der Notfallplan des US-Präsidenten zur AIDS-Bekämpfung (PEPFAR) und zahlreiche Nichtregierungsorganisationen. Für weitere Informationen besuchen Sie bitte: vmmcproject.org
Es stehen mittlerweile über 30 unterstützende Organisationen aus elf Ländern und fünf Kontinenten fest. Damit hat sich die Zahl der unterstützenden Vereine, Initiativen und Organisationen, die für einen geschlechtsneutralen Kinderschutz eintreten, seit 2014 um mehr als 10 erhöht. Sensationell, doch damit nicht genug:


Whow!!! JUNGENBESCHNEIDUNG IN DEUTSCHLAND - Eine Bestandsaufnahme
am 08. Mai 2017 diesmal in Düsseldorf, Universitätsklinikum, Hörsaal 13 B, Moorenstr. 5, 40225 Düsseldorf. Veranstalter: Klinisches Institut für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie D'dorf; MOGiS e.V.; Deutsche Gesellschaft für Psychosomatische Medizin und Ärztliche Psychotherapie (DGPM) - Sektion Kinder- und Jugendpsychosomatik.

Anmeldung & Informationen: http://www.jungenbeschneidung.de

MGM / Male Genital Mutilation = "Beschneidung" bei Jungen & Männern

Lassen Sie Ihren Jungen unversehrt! Wir können nicht so tun, als sei die weibliche Genitalverstümelung ein Verbrechen, hingegen die der männlichen schlichtweg harmlos. Viele Jahre wußten wir es nicht besser, doch wir lernen dazu. Auf dieser Seite finden Sie Texte und zahlreiche Links mit umfassenden Informationen von ExpertInnen zum Thema.

THE GUARDIAN - extrem interessanter Artikel zu MGM

http://www.theguardian.com/world/2014/aug/28/south-africa-circumcision

https://face2faceafrica.com/article/circumcision-in-africa - Fezisa Mdibi, Südafrika

http://www.theguardian.com/commentisfree/2014/aug/25/male-circumcision-ceremonies-death-deformity-africa

"For thousands of African boys, the silence of the international community has devastating health consequences"

Fotoserie zu schockierenden Folgen von MGM in Eastern Cape: http://ulwaluko.co.za/Photos.html

Zur Falschaussage dass "Beschneidungen" das Ansteckungsrisiko bei HIV mindern, hier ein Kommentar: "It may well be that the continent-wide circumcision campaign to prevent Aids is a principle cause of the institutional silence on the issue. It seems likely that the WHO, UNAIDS and similar bodies are reluctant to say or do anything that might undermine the drive."

"Droht ein Imageverlust für Massenbeschneidungsprogramme, nimmt die internationale Gemeinschaft den Tod junger Menschen in Kauf." - Ein ernstzunehmender Vorwurf, den wir nachvollziehen können. Es ist darüber hinaus festzuhalten, dass es sich in JEDEM Fall von genitalen Verstümmelungen bei Minderjährigen oder auch nicht ausreichend informierten Erwachsenen um eine MENSCHENRECHTSVERLETZUNG handelt. Das gilt auch für die Durchführung in medizinischen Praxen! - Eltern bestehen häufig auf einem "religiösen Grundrecht". Doch auch andere primitive, archaische Praktiken (z. B. Steinigungen oder Auspeitschungen), wie sie im Alten Testament oder Koran gefordert werden, sind in zivilisierten aufgeklärten Gesellschaften gesetzlich verboten. Auch in Israel gibt es Widerstand. Warum sollten also ausgerechnet genitale Metzgereien an unschuldigen Kinderkörpern wie FGM und MGM, die als Menschenrechtsverletzungen deklariert werden, eine Ausnahme sein? Hierzu informative Links:

Prof. Matthias Franz (Hg): Die Beschneidung von Jungen - Ein trauriges Vermächtnis (2014): http://www.v-r.de/de/title-0-0/die_beschneidung_von_jungen-1011073/

Aufklärungsbroschüre des Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzte "Mann oh Mann" für Jungen und Eltern (zum Auslegen in Kinder- und Jugendarztpraxen, Jugendämtern, Gesundheitsämtern und -zentren u.a.) http://www.kinderaerzte-im-netz.de/fileadmin/pdf/kin/oh-mann.pdf

Stellungnahme von Dr. Wolfram Hartmann, Präsident des Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzte, für die Sitzung des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages im November 2012. Darin umfassende Informationen inkl. Zahlen zu Komplikationen in Deutschland: http://www.bvkj.de/bvkj-news/pressemitteilungen/news/article/stellungnahme-drmed-wolfram-hartmann-praesident-des-berufsverbands-der-kinder-und-jugendaerzte/

Das große Zirkumpendium - Wissenssammlung: http://beschneidung.die-betroffenen.de/zirkumpendium/

Vortragsvideos des Wissenschaftlichen Symposiums "Genitale Autonomie" vom 6.5.2014 an der Universität zu Köln: http://genitale-autonomie.de/videos-der-vortraege/

Facharbeitskreis Beschneidungsbetroffener im MOGiS e.V.: http://beschneidung.die-betroffenen.de/

Internetseite "Weltweiter Tag der genitalen Selbstbestimmung", jeweils am Jahrestag des "Kölner Urteils" (7. Mai) - 2014 von 25 Org. unterstützt: http://genitale-selbstbestimmung.de http://genital-autonomy.de/

Intaktiv e.V. - Eine Stimme für genitale Selbstbestimmung: http://intaktiv.de/

Größte deutschsprachige Internetplattform "Beschneidung": https://www.beschneidungsforum.de

Intern. Org.: Doctors opposing Circumcision: http://www.doctorsopposingcircumcision.org/

NOCIRC: http://www.nocirc.org/

Genital Autonomy: http://www.genitalautonomy.org/

Attorneys for the Rights of the Child: http://arclaw.org/

Jews against Circumcision: http://www.jewsagainstcircumcision.org/

Protect the Child (Israel): http://www.gonnen.org/?p=430

Lesen Sie die Stellungnahme von Dr. med. Wolfram Hartmann, Präsident des Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ.e.V.) Köln zur Anhörung am 26. 11. 2012 zum Gesetzentwurf der Bundesregierung... Anzufordern bei: www.kinderärzte-im-netz.de - bvkj.buero@uminfo.de

AKTUELL:

MOGiS e.V. nimmt Stellung zu der Diskussion über Kinderrechte beim 70. Deutschen Juristentag am 16. 09. 2014 in Hannover 

http://beschneidung.die-betroffenen.de/blog/verletzung-von-kinderrechten-in-deutschland-wie-viel-darfs-denn-sein/

Man mag sich langsam die Frage stellen, ob es möglich ist, sich mit Verweis auf ein geplantes Jurastudium schon in den unteren Schulklassen vom Biologieunterricht freistellen zu lassen - so absurd sind wieder einmal die Vergleiche, die uns zum Thema Vorhautamputation bei Minderjährigen erreichen - diesmal vom 70. Deutschen Juristentag in Hannover. - Auf der Seite des Juristentages http://www.djt.de/nachrichtenarchiv/meldungen/artikel/abteilung-strafrecht-kultur-und-religion/ wird Folgendes zitiert: 

"Zu der in § 1631d Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) geregelten Beschneidung von Jungen äußerte sich der ehemalige Marburger Universitätsprofessor Dieter Rössner. Die Regelung sei ein „religionspolitisches Basta“ gewesen. Der Gesetzgeber habe vorschnell gehandelt und die empirischen Hintergründe nicht ausreichend ermittelt.

Dies stellten freilich in der anschließenden Diskussion sowohl der am Gesetzgebungsverfahren beteiligte ehemalige grüne Bundestagsabgeordnete Jerzy Montag als auch der Richter am Bundesgerichtshof (BGH) und Abteilungsreferent Prof. Henning Radtke in Frage. Radtke mahnte insgesamt „etwas mehr Nüchternheit in der Diskussion“ an. Über das elterliche Erziehungsrecht würden irrationale religiöse Gründe rationalisiert, so Dieter Rössner. Die Regelung stehe in eindeutigem Widerspruch zum Recht der Kinder auf eine gewaltfreie Erziehung. Schließlich sei es entwürdigend, wenn aus religiösen Motiven dem Einzelnen für sein ganzes Leben lang eine Kennzeichnung seiner Religionszugehörigkeit beigebracht werde.

Dem wurde aus dem Teilnehmerkreis entgegengehalten, dass auch hygienische Gründe für eine Beschneidung ausreichend sein müssten. Anders als es das Gutachten von Prof. Tatjana Hörnle fordere, müsse die Motivation der Eltern keine tragende Säule von deren Erziehungskonzept sein. Der Gutachterin wurde auch vorgeworfen, sie überspanne die Anforderungen an die Hygiene, wenn sie Beschneidungen nur in Arztpraxen und Operationssälen zulasse. Schließlich machten Ärzte auch Hausbesuche und leisteten eine hygienisch einwandfreie Notversorgung bei Unfällen.

Hinsichtlich der in § 226a StGB unter Strafe gestellten Verstümmelung weiblicher Genitalien sprach sich die Präsidentin des Deutschen Juristinnenbundes Ramona Pisal deutlich gegen die vom vorgelegten Gutachten vorgeschlagene geschlechtsneutrale Formulierung der Vorschrift aus. Frauen und Mädchen seien in besonderer Weise betroffen, hob Pisal hervor. Außerdem plädierte sie für die Anhebung des Strafrahmens. In diesem Kontext betonte Gutachterin Hörnle in Reaktion auf eine Falschmeldung des Berliner Kurier, dass sie nicht die Beschneidung von Mädchen erlauben wolle, sondern sich vielmehr für eine Erhöhung der Strafe ausspreche."

Hier ist also allen Ernstes eingewandt worden, die gesetzliche Vorgabe, eine Vorhautamputation sei nach Regeln der ärztlichen Kunst auszuführen, beinhalte in Teilen eine angebliche "Überspannung der Hygienevorschriften". Ein Arztpraxenvorbehalt sei damit übertrieben - mit Hinweis auf Notversorgungen bei Unfällen sowie ärztlichen Hausbesuchen. Um vorab das eigentlich Selbstverständliche klarzustellen: eine Vorhautamputation IST ein chirurgischer Eingriff und unterliegt damit nach geltenden Vorschriften selbstverständlich dem Vorbehalt, in einer Arztpraxis bzw. Operationssaal ausgeführt zu werden. Des weiteren handelt es sich bei dieser Operation nicht um einen Notfall. Sehr wohl aber gibt es (wie bei jeder Operation) die Gefahr von Komplikationen, die eine Notversorgung erforderlich machen können, die wiederum nur in einer Klinik sicher gewährleistet ist.

Aber zurück zur Absurdität der Vergleiche, die sich vielleicht im Querlesen nicht jedem sofort erschließen: ein Hausbesuch durch den Kinderarzt beinhaltet in aller Regel keine operativen Eingriffe. Handelsübliche Stethoskope zum Abhören der Bronchien werden auch heute noch äußerlich angewendet, und für die Verabreichung von Tropfen oder eines Zäpfchens werden die von Natur aus vorhandenen Körperöffnungen verwendet - ein Auf- oder Abschneiden findet zu diesem Zwecke nicht statt. Auch ist es nicht üblich, operative Eingriffe wie eine Mandel- oder Blinddarm-OP im Kinderbett oder auf dem Sofatisch durchzuführen - letzteres nicht zuletzt eben auch wegen der unzureichenden hygienischen Umstände. Selbst bei eigentlich wenig spektakulären Eingriffen wie der Öffnung eines entzündeten Atheroms führen Ärzte diese aus eben diesen Gründen nicht selten nicht einmal in der Praxis aus, sondern verweisen den Patienten in ein Krankenhaus. Vor diesem Hintergrund ist der Vergleich einer Vorhautamputation mit einem Hausbesuch durch den Kinderarzt mehr als hanebüchen.

Bliebe die Unfall-Notversorgung. Als erster Unterschied zur Vorhautamputation wäre schon einmal zu nennen, dass der Patient dort bereits vor Eintreffen des Arztes verwundet ist, und grade bei schwereren Unfällen möglicherweise mit dem Tode ringt. Wenn man nur Minuten hat, ein Leben zu retten, so sind mögliche Komplikationen durch suboptimale hygienische Bedingungen im Vergleich zur Alternative hier das kleinere Übel. Bei einer Vorhautamputation hingegen bleibt alle Zeit der Welt, optimale sterile Bedingungen zu schaffen, und es gibt keinen Grund, von dieser Vorgehensweise abzuweichen.

Es darf an dieser Stelle zumindest ernsthaft bezweifelt werden, dass auch nur einer der Teilnehmer in der Eingangs zitierten Runde die eigene Karpaltunnel-, Knie- oder Lifting-OP auch dann noch als  "hygienisch einwandfrei" betrachten würde, wenn ihr Chirurg sie auf dem Gehweg vor ihrer Kanzlei auszuführen vorschlüge. Somit kann auch der Vergleich einer (nur in den seltensten Fällen überhaupt notwendigen) Genitaloperation mit der Unfallnotversorgung nur mehr als polemische Nebelkerze gesehen werden.

Dass nach all der Relativierung der zur Operation notwendigen Hygiene dann ausgerechnet hygienische Gründe (die es zumindest in den Industrienationen des 21. Jahrhunderts wohl kaum aufrecht zu erhalten gelingen dürfte) als ausreichend für eine Amputation eines Körperteils angesehen werden sollen, ist an Irrationalität kaum mehr zu überbieten. Wenn also unterm Strich der reine Gusto der Eltern als Begründung genügen soll, läge - denkt man den Gedanken logisch zu Ende - eigentlich auch dem Zungenpiercing oder dem Tattoo auf Grundschülers Oberarm kein konsequent haltbarer Stein mehr im Wege.

Prof. Rössner ist für die Feststellung, die gesetzliche Legalisierung von Vorhautamputationen sei vorschnell und auf unzureichender sachlicher Erörterung erfolgt und stünde dem geltenden Recht eines jeden Kindes auf eine gewaltfreie Erziehung zuwider, zu danken. Dass dies ausgerechnet von Jerzy Montag, ehemaligem Bundestagsabgeordneten von Bündnis 90 / Die Grünen bestritten wurde, überrascht nicht: schließlich war er im Gesetzgebungsverfahren im Herbst 2012 persönlich dafür mitverantwortlich, dass kein Vertreter negativ betroffener Männer im Rechtsausschuss sprechen durfte und steht damit exemplarisch für das rein ergebnisorientierte Handeln weiter Teile der Politik in dieser Thematik.

Als unnötig und nicht zielführend betrachten wir, dass auch bei grundsätzlich in unsere Richtung argumentierenden Fachleuten zu sehr die Religionen thematisiert werden. Es ist wichtig zu verstehen: das Recht von Kindern auf eine gewaltfreie Erziehung in §1631 BGB gilt UNEINGESCHRÄNKT, egal welche Motivation von Erwachsenen für eine Verletzung dieses Rechtes vorliegt. Die Diskussion über Religion ist also juristisch gesehen ein Nebenschauplatz, der die ganze Diskussion auf eine Ebene vermeintlicher Toleranz bzw. Intoleranz verschiebt - also auf eine Diskussion in Erwachsenenperspektive und nicht mehr über Kinderrechte - wobei es ein explizites Erwachsenenrecht auf  vorbehaltlose Ausübung der eigenen religiösen Vorstellungen an Dritten (und auch die eigenen Kinder sind als eigenständige Personen Dritte) ohnehin nicht gibt, da dieses durch Artikel 136 Weimarer Verfassung in sehr enge Grenzen gesetzt wird. Außerdem geht dies an der Realität vorbei, denn eine sehr große Anzahl von Vorhautamputationen an Jungen weltweit wird ohne einen konkreten Bezug zu Religionen ausgeführt.

In dieser Debatte sollte es nicht um Religion gehen. Es geht vielmehr um die Rechtes des Kindes auf körperliche und sexuelle Selbstbestimmung.

Es geht darum, dass ein medizinisch unnötiger irreversibler Eingriff nur nach umfassender Aufklärung über Risiken und Konsequenzen und in mündigem Einverständnis der Person erfolgen darf, die ALLEIN den Eingriff erdulden und für immer mit dessen Folgen leben muss.

Medizinisch nicht notwendige operative Eingriffe an Kindern waren und sind grundsätzlich verboten. Eltern können nicht in Stellvertretung für ihre Kinder rechtsgültig in diese einwilligen. Es ist wichtig zu verstehen, das auch dies GRUNDSÄTZLICH gilt! Im relativ neuen §1631d BGB wird nun den Eltern nur für den Fall einer Vorhautamputation und nur wenn es sich bei dem Kind um einen Jungen handelt ausdrücklich gestattet, in eine solche medizinisch unnötige Operation einzuwilligen. Dies verdeutlicht, wie sehr dies einen Fremdkörper in unserem Rechtssystem darstellt und es damit schlichtweg auf den Kopf stellt.

In Bezug auf den Schutz von Mädchen und Frauen vor weiblicher Genitalverstümmelung (FGM) scheint beim Juristentag leider auch wenig Klarheit geherrscht zu haben: Die zitierte Behauptung, Mädchen seien "besonders betroffen", stellt keine juristische Begründung für ein gesondertes Gesetz für Mädchen und Frauen dar. Mädchen sind unserer Meinung auch dann zu schützen, wenn die Invasivität der jeweiligen FGM – um in dieser fragwürdigen Definition zu bleiben - "nur normal" ausfällt, also in einem Ausmaß, das man Jungen von Gesetzes wegen zumutet. Dieses momentan in Augen des Gesetzgebers "normale" und zu duldende Ausmaß einer Genitalverstümmelung bedeutet de facto: die Entfernung von ca. 50% der gesamten am Genital befindlichen Haut inkl. des aufgrund der epidermischen Struktur sensibelsten Teils. (s. Stehr, Sorrell).

"Besonders betroffen" ist auch kein juristisches Kriterium für die grundsätzliche Einschätzung einer Körperverletzung. § 1631 BGB legt klar fest: für die grundsätzliche Rechtswidrigkeit einer Körperverletzung ist VÖLLIG UNERHEBLICH, ob sie besonders schlimm oder weniger schlimm ist, ob sie gravierende Folgen oder gar keine langfristigen Folgen nach sich zieht. Des weiteren löst der Ausschluss von männlichen Opfern in §226a StGB ja dessen Verfassungswidrigkeit und Angreifbarkeit aus. Auf dieser Basis zu argumentieren gefährdet also den Schutz von Mädchen. Dies wurde und wird von Seiten vieler mit FGM befassten Kinderrechtsorganisationen auch immer wieder betont.

Mit verfassungswidrigen Gesetzen verteidigt man keine Kinderrechte.

Die völlige Rechtslosstellung von Jungen gegen Vorhautamputationen in § 1631d BGB hat aus Deutschland ein Land gemacht, wo anerkannte Fachleute wieder darüber diskutieren, welchem Kinde welchen Geschlechts man wie viel abschneiden oder wie heftig man es züchtigen dürfe, dass dieses nach Ansicht von Erwachsenen dem Kindeswohl entsprechen könnte. Dass hierbei grade bei den Jungen immer wieder der Eindruck erweckt wird, sie bräuchten weniger Rechte, weniger Körperteile, kämen auch mit unwirksamen Schmerzbehandlungen aus und bräuchten für chirurgische Eingriffe auch kein steriles Umfeld, wirft ein sehr bedenkliches Licht auf die Wertschätzung, die ihnen hierzulande entgegengebracht wird - werden sie so doch zu Menschen zweiter Klasse degradiert, denen man den Schutz vorenthält, den man ihren weiblichen Altersgenossinnen ganz selbstverständlich zugesteht. Auch dieser Juristentag verdeutlicht: Es muss offensichtlich weiter intensiv für den für noch viele Menschen ungewohnten Gedanken geworben werden, dass sich die Begriffe "männlich" und "Opfer" nicht nativ widersprechen.

Vorstöße zur Relativierung und Aufweichung des Kinderschutzes werden so lange weiter bestehen und immer wieder in bekanntem und neuem Gewand auf die Tagesordnung treten, solange die völlige Legalisierung von nichttherapeutischen Vorhautamputationen an Jungen in § 1631d BGB gilt.

MOGiS e.V. fordert im Einvernehmen zahlreicher Verbände und NGOs die Streichung dieses verfassungswidrigen Paragraphen und stattdessen ein einheitliches Gesetz zum Schutz aller Kinder unabhängig von Geschlecht, Herkunft, Tradition und Religion vor jeglicher Form nicht medizinisch notwendiger Eingriffe.

Zur Durchsetzung dieses Schutzes laden wir weiterhin zu einem intensiven Dialog ein: auf sachlich-wissenschaftlicher Basis, in gegenseitigem Respekt und immer aus der Perspektive derer, die sich nicht selbst äußern und schützen können und deshalb auf unseren besonderen Schutz angewiesen sind: der der Kinder.

7. Mai: Worldwide Day of Genital Autonomy

An diesem Tag jährt sich das KÖLNER URTEIL zum zweiten Mal. Dieses hatte 2012 Jungen erstmalig explizit das Recht auf genitale Selbstbestimmung zugesprochen und ist inzwischen weltweit zu einem Symbol für die Selbstbestimmungsrechte des Kindes unabhängig von Geschlecht, Herkunft, Religion und Tradition geworden.

Am 6. Mai 2014 richtete MOGiS gemeinsam mit pro familia NRW zusätzlich ein Wissenschaftliches Symposium in der UNI Köln mit dem Titel "Genitale Autonomie" aus. Die internationale, hochkarätige Reihe an ReferentInnen untermauerte die Relevanz des Themas. Finden Sie die Videos sämtlicher Fachvorträge in Deutsch und Englisch unter diesen Links: http://genitale-autonomie.de - http://genital-autonomy.de

https://www.youtube.com/watch?v=2Nlt4Kw_wFs https://www.youtube.com/watch?v=ppKnyV3FSys http://www.wienerzeitung.at/themen_channel/wz_integration/gesellschaft/631552_Mehr-als-ein-Stueck-Haut.html

Impressum und alle Infos: www.genitale-selbstbestimmung.de

Facharbeitskreis Beschneidungsbetroffener im MOGiS e.V.: www.die-betroffenen.de

 

Auswirkungen ritueller genitaler Verstümmelungen an Kindern beiderlei Geschlechts.

TABU INTERNATIONAL in Dortmund hat sich 2001 gegründet, um gegen das Folterritual der weiblichen Genitalverstümmelung vorzugehen. Wie viele andere AktivistInnen in Deutschland haben wir anfänglich zwischen der Verstümmelung weiblicher Genitalien und männlicher "Beschneidung" differenziert und die Auswirkungen von MGM (Male Genital Mutilation) eher als geringfügig abgetan. Zu gewaltig erschienen uns die Probleme, würden wir auch die rituellen Beschneidungen an Jungen öffentlich kritisieren. Die Männer sollten sich um ihre Probleme schließlich selber kümmern. Genau das geschieht inzwischen und so haben wir dazu gelernt und tun es ständig. Wir glauben nicht mehr an die Effektivität einer ausschließlich geschlechtsspezifischen Aufklärung, denn dabei entsteht der Widerspruch dass das Kinderrecht/Menschenrecht auf einen unversehrten Körper nur für Mädchen gelten soll. Die Realität holt uns immer wieder auf den Boden der Tatsachen zurück: bei fast allen Aufklärungskampagnen, ob hier oder in Afrika, werden auch Fragen zur Beschneidung von Jungen gestellt. Selbst hartgesottene Krieger, wie einige der Maasai in Kenia, trauen sich mittlerweile, ihre Beschneidung zu hinterfragen. Sie wollen Informationen, wollen mehr Wissen... und berichten noch verhalten von ihren eigenen Problemen.

http://streit-wert.boellblog.org/2013/05/23/gewaltspiralen-und-die-gleichbehandlung-der-geschlechter/    
http://www.freigeist-weimar.de/beitragsanzeige/warum-knabenbeschneidung-gerade-feministinnen-etwas-angeht/

Durch den Kontakt zu "MOGiS eine Stimme für Betroffene" haben wir dazugelernt. In europäischen Krankenhäusern werden Jungen z. B. durch Narkoseunfälle ebenso Opfer dieser Gewalt. Darüber zu reden ist bisher ein Tabu, und zwar ein noch stärkeres, als über die Folgen der rituellen weiblichen Genitalverstümmelungen zu reden. Mehr Aktuelles zur Beschneidung von Jungen - incl. Prof. Stehr - finden Sie hier:

http://genitale-autonomie.de/videos-der-vortraege

 

Auch in Afrika zeigt sich Widerstand von jungen Männern gegen die sinnlose Beschneidungstradition:

http://www.timeslive.co.za/africa/2014/08/11/kenyan-men-flee-circumcision-season

http://www.standardmedia.co.ke/entertainment/m/?articleID=2000131798&story_title=cut-of-passage-forced-circumcision-is-violation-of-human-rights-cut-it-out

 

 

 

 

SPENDEN

Wir sind ein gemeinnütziger Verein.
Schützen Sie mit uns Kinder vor ritualisierter Gewalt. Realisieren sie gemeinsam mit uns Bildungseinrichtungen zu bauen. Sie helfen unserem Förderprojekt in Kenya mit Spenden oder dauernden Fördermitgliedschaft, ab 60 € jährlich/5 € mtl. ohne Kündigungsverpflichtung.

Simples Verfahren:

Mit unserer SteuerNr. 314/5702/4953 gilt auch ihr Bankauszug beim Finanzamt bis zu 200 € als Spendenquittung.

Sparkasse Dortmund
IBAN: DE73440501990211014164
BIC/Swift-Code: DORTDE33

 

AKTUELL

Vortrag von intaktiv-Botschafter Jérôme Segal

Alle Kinder haben das Recht auf genitale Unversehrtheit

Die Deutsche Gesellschaft für Prävention und Intervention bei Kindesmisshandlung, -vernachlässigung und sexualisierter Gewalt e. V.(DGfPI), der intaktiv seit Februar 2018 als Mitglied angehört, veranstaltete zu ihrem 10-jährigen Bestehen am 23. und 24. Mai eine Jubiläumsfachtagung zum Thema Kinderschutz in Würzburg.

Mehr → Von intaktiv e.V.

 

http://intaktiv.de/wir-ueber-uns/botschafter/ http://intaktiv.de/downloads/flyer/

https://hpd.de/artikel/zwei-neue-botschafter-fuer-intaktiv-14373

https://hpd.de/schlagworte/beschneidungsdebatte

Achtung! Pressekonferenz zum WWDOGA schon am 5. Mai in Berlin, Schiffbauer Damm 14. Internationale Teilnehmer sind dabei: www.jungenbeschneidung.de

 

Wieder schlechte Nachrichten zu FGM aus Indonesien mit den
üblichen Argumenten, die man auch in Deutschland oft zur Rechtfertigung der Legalisierung von Vorhautamputationen an Jungen vorbrachte: "nicht vergleichbar" (mit dem was andere mit ihren Kindern tun), "besser von Ärzten durchgeführt erlauben, denn verhindern kann man es ja doch nicht" etc.
Wie in Deutschland 2012, so auch in Indonesien 2015.
Eine unsägliche Parallele!

Victor Schiering
Koordinator Facharbeitskreis Beschneidungsbetroffener im MOGiS e.V.
Mitglied des Vorstandes MOGiS e.V. - "Eine Stimme für Betroffene"

http://www.usatoday.com/story/news/

world/2015/04/16/female-genital-mutilation-circumcision-indonesia/25868057/

 

Gute Nachrichten aus Dänemark:
http://m.thelocal.dk/20141022/denmark-circumcision-ban-support

(Sprache ENGLISCH)

 

 

Verein TABU besitzt das Agenda21-Siegel der Stadt Dortmund und wurde 2011 Gewinner des jährlichen Wettbewerbs. Besten Dank an dasTeam des Agenda-Büros, Oberbürgermeister Ulrich Sierau und die Mitglieder der Jury!

 

TABU in Kenia, Ost-Afrika

Der Kampf gegen Genitalverstümmelung richtet sich an Frauen und Männer: Junge Maasai-Krieger bei CAFGEM in Kenya mit Ulla Barreto, TABU e.V.

 

Versammlung zu einer Aufklärungsveranstaltung von CAFGEM in Kasigao, Kenia

 

Dr. med. Reisinger ist unterwegs für CAFGEM: Ein Maasai-Dorf am Tsavo-Nationalpark: Aufklärung zur Reproduktiven Gesundheit. Vermehrt fragen auch Maasai-Männer nach der "Notwendigkeit" ihrer Beschneidung...

 

 

CAFGEM-Fußballteam in Kenya mit der Aufschrift "No Mutilation" (Keine Verstümmelung) auf den Trikots.

 

Intact Kenya
The Bible contradicts itself on circumcision but the Bible is full of contradictions. I think a better argument against circumcision on religious grounds is that many Biblical practices such as stoning people to death have been abandoned in civilised cultures and circumcision should go the same way, because it is against modern medical ethics and human rights.

Jacqueline Human

 

 

T H E C U T

Beryl Magoko

authentischer Film aus Kenya, Ost-Afrika über Beschneidungsrituale an Mädchen und Jungen im Landesteil Kuria.

Zum internationalen Aktionstag "NULL Toleranz zu FGM!" zeigten wir am 6. + 7. Februar 2014 im Kino des Dortmunder U-Turm THE CUT, den mehrfach preisgekrönten Dokumentarfilm der Regisseurin Beryl Magoko aus Kenia, der die reale Situation von sog. Initiationsriten in Kuria, Kenia wahrheitsgetreu dokumentiert.

 

 

Mut und Können wird belohnt: schon wieder ein Preis für Beryl Magoko: "London Feminist Film Festival" Auszeichnung BEST FEATURE FILM http://londonfeministfilmfestival.com /2013/11/16/beryl-magoko-the-voice-of-the-voiceless/

WIR GRATULIEREN !!! Pressematerial und Trailer: http://thecutdocumentary.wordpress.com

 

 

 

TABU INTERNATIONAL war Teilnehmer am Event von Mission Sustainability in Berlin. Herzlichen Dank an die Mitglieder der Jury des Nachhaltigkeitsrats und das Team von www.neueshandeln.de für die professionelle Begleitung eines angenehmen Aufenthalts in der Hauptstadt!